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**Nora** (0:00)
Am Anfang war die Scham so groß, dass ich auch das Gefühl hatte, ich weiß gar nicht richtig, ist das jetzt? Also zwar schon, dass es passiert ist, aber eigentlich wollte ich das nicht so richtig annehmen, dass mir das tatsächlich passiert ist. Und hatte auch schon so ein automatisches Schuldgefühl.
Ja, als ob ich irgendwas dazu beigetragen habe, dass die Tat stattgefunden hat.
**Alicia Kleer** (0:29)
Die Tat. Damit meint Nora einen Abend 2017 Zwei Tage vor ihrem 32 Geburtstag. An diesem Abend schmeißt der Mitbewohner von Nora, die eigentlich anders heißt, bei den beiden zu Hause eine Party. Und ein Gast bringt noch einen Freund mit, einen Bekannten aus dem Freundeskreis. Nora legt sich irgendwann aufs Sofa und schläft. Und während sie schläft, missbraucht der Bekannte sie sexuell.
Die Tat genauer beschreiben, möchte ich an dieser Stelle nicht. Aber ich kenne alle Details aus den Gerichtsunterlagen. Nora selbst wird das, was ihr an diesem Abend passiert ist, später als Vergewaltigung bezeichnen. In den Stunden und auch Tagen danach beschäftigt sie vor allem etwas anderes. Sie will dem Mann, der ihr das angetan hat, auf keinen Fall begegnen.
In den letzten Monaten wurden ja öffentlich die Vorwürfe von Colleen Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ullmann viel diskutiert. Und das passiert immer wieder, dass prominentere Fälle von sexualisierter Gewalt sehr viel Aufmerksamkeit bekommen. Zum Beispiel auch der Gerichtsprozess in Frankreich von Giselle Pellicot gegen ihren Ex-Mann. Das sind zwar zwei ganz unterschiedliche Fälle, aber beide haben eine große öffentliche Debatte über sexualisierte Gewalt ausgelöst. Dabei gerät manchmal in der Hintergrund, dass diese Fälle keine Einzelfälle sind und dass sehr viele Frauen sexualisierte Gewalt aus ihrem Alltag gut kennen. Ihre Fälle landen aber oft weder vor Gericht, noch bekommen sie besonders viel Aufmerksamkeit. Und das, obwohl fast jede siebte Frau mindestens einmal in ihrem Leben eine erzwungene sexuelle Handlung erlebt, die strafbar sein könnte. 12.771 Vergewaltigungen wurden in Deutschland 2024 erfasst. Das ist die offizielle Zahl aus der polizeilichen Kriminalstatistik. Im vergangenen Jahr waren es noch mal etwa 1000 Fälle mehr, 13.920.
Wenn man diese Zahlen hört, dann ist eines ganz wichtig. Die Dunkelziffer ist sehr viel höher. Die allermeisten Betroffenen von Vergewaltigungen und auch sexualisierter Gewalt allgemein, die zeigen nicht an. Und wenn sie doch anzeigen, dann sprechen Gerichte einen Angeklagten nur sehr selten schuldig. Wie kann das sein? Diese Frage hat mich umgetrieben und für diese Folge habe ich nach einer Antwort gesucht.
Mein Name ist Alicia Kleer. Ich bin Volontärin bei der ZEIT und Sie hören ein Was jetzt? Spezial.
Sie haben es an diesem Punkt sicher schon gemerkt, dass es in dieser Folge um sexualisierte Gewalt und auch um Vergewaltigung geht. Ich möchte das aber hier nochmal betonen, denn im Verlauf der Folge wird es auch teilweise sehr explizit.
**Nora** (3:20)
Das Gefühl bei dem Übergriff war erst mal so, dass es passiert ist, während ich geschlafen habe. Also deswegen war sowieso so ein komisches Gefühl von so einem Wachschlafzustand so, was genau ist da dann jetzt eigentlich passiert?
**Alicia Kleer** (3:34)
Unmittelbar nach der Tat hat Nora vor allem ein Gefühl. Unsicherheit. Sie weiß einfach gar nicht, wie sie mit dem, was ihr passiert ist, umgehen soll.
Über die kommenden Tage und Wochen bleibt eine Sorge besonders präsent. Der Mann, der ihr das angetan hat, wohnt im gleichen Viertel und sie hat Angst, ihm zu begegnen. Das beschäftigt sie so sehr und so lange, dass sie sich nach einigen Monaten an eine Frauenberatungsstelle wendet. Sie bekommt einen ersten Termin bei einer Beraterin.
**Nora** (4:01)
Da habe ich dann glaube ich auch erst verstanden, dass auch, also dass die Taten, die mir passiert sind, als Vergewaltigung bezeichnet werden können. Oder das ist, nee, das ist eigentlich nicht vergewalt, ach Gott.
Ich habe da erst erfahren, dass es eine Vergewaltigung ist, was mir passiert ist.
**Alicia Kleer** (4:27)
Juristisch ist eine Vergewaltigung klar definiert. Sie liegt dann vor, wenn es einen entgegenstehenden Willen gab.
Darüber, was das genau bedeutet, habe ich mit Pauline Heim gesprochen. Sie arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin und ist spezialisiert auf sexualisierte Gewalt.
**Pauline Heim** (4:43)
Eine Vergewaltigung ist es immer dann, wenn es einen Eindringen gibt.
Also es kann vaginal, anal, oral sein. Und es muss ein objektiv erkennbar entgegenstehender Wille vorliegen haben. Ja, das heißt, man sagt, nicht nur der Täter musste das erkennen, sondern jede vernünftige dritte Person, wenn die das sieht, muss sagen, ja klar, das wollte sie nicht.
**Alicia Kleer** (5:03)
Diese Regelung gilt erst seit 2016
Vorher war es so, dass das Opfer sich gewehrt haben musste, damit etwas als Vergewaltigung eingestuft wird. Seit zehn Jahren aber gilt die sogenannte Nein heißt Nein Regelung.
**Pauline Heim** (5:17)
Der große Unterschied ist, dass es für eine Vergewaltigung eben keine Gewaltanwendung mehr braucht, die über den eigentlichen Akt der Vergewaltigung hinausgeht, sondern eben der entgegenstehende Wille ausreicht.
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