**SPEAKER_1** (0:04)
Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen und vor allem die Frage beantworten müssen, wie es eigentlich sein kann, dass ein Mann, der so eingestuft ist, sich unbehelligt in die Nähe des Christopher Street Days begeben konnte.
**Erica Zingher** (0:26)
Kündigt der Bundeskanzler Friedrich Merz an, zwei Tage nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin. Wir gehen schon mal auf die Suche nach Antworten in diesem Update von Was jetzt? Am Montag, den 27 Juli. Außerdem in dieser Folge neue Personalien im Bundeskabinett und die Brände in Frankreich und Spanien beschäftigen uns auch noch. Ich bin Erica Zingher. Redaktionsschluss für diesen Podcast ist 16 Uhr.
**SPEAKER_1** (1:00)
Der Kinotipp wie In White.
**Yassin Musharbash** (1:02)
Hi, kommt rein.
**SPEAKER_1** (1:03)
Schuhe aus? Ist mir scheißegal, ob du die Schuhe ausziehst. Nur ein Dinner mit den Nachbarn?
**Yassin Musharbash** (1:08)
Die neue Komödie mit Penelope Cruz, Edward Norton, Olivia Wilde und Seth Rogen. Hier kommt wirklich alles auf den Tisch.
**Erica Zingher** (1:14)
Wir fühlen uns sehr stark zu euch hingezogen. Nur um das klarzustellen.
**SPEAKER_1** (1:19)
Du, du, sie und ich. Ja, ja, du auch. The Invite. Witzig, emotional und wunderbar und vorhersehbar ab 30
**Yassin Musharbash** (1:29)
Juli im Kino.
**Erica Zingher** (1:30)
Konnte es zu dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin kommen? Auf diese Frage versucht die Politik gerade Antworten zu finden. Denn der mutmaßliche Attentäter, der 21-jährige Islamist Abdul B, war den Behörden bekannt. Mittlerweile ist er tot. Die Polizei hat ihn am Sonntag bei einem Einsatz in Berlin-Spandau erschossen. Abdul B galt als islamistischer Gefährder. Er hatte versucht, sich der Terror Milit's islamischer Staat anzuschließen und war vor der Tat wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden. Trotzdem ist er zunächst wieder auf freien Fuß gekommen. Was ist im Umgang mit ihm also schiefgelaufen? Yassin Mushabash aus dem Investigativressort kann mir dazu mehr sagen. Hallo, Yassin.
**Yassin Musharbash** (2:14)
Hi, hallo.
**Erica Zingher** (2:15)
Abdul B wurde zu einer Jugendstrafe verurteilt und ist im Rahmen einer Vorbewehrung freigekommen. Was genau ist das denn und warum kommt ein Gericht zu so einer Entscheidung?
**Yassin Musharbash** (2:26)
Also zunächst mal ist noch Jugendstrafe verurteilt worden, weil er vom Alter, das geht ja bis 21 Jahre, ist das möglich, innerhalb dieser Altersspanne lag und das Gericht die Möglichkeit gesehen hat, dass er noch nicht ganz reif ist, so wie es seinem Alter entsprechend wäre. Und diese Vorbewehrung, das ist sozusagen sowas wie die aller, allerletzte Chance. Also er hatte eine ganze Zeit, nämlich ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Das ist relativ viel für das Vergehen, was im Raum stand. Und das Gericht hat gesagt, wir verurteilen ihn zu einer Freiheitsstrafe.
Aber wir entscheiden in einem halben Jahr, ob die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Und in diesem halben Jahr bis dahin muss er die folgenden Auflagen erfüllen. Zum Beispiel an einer Deradikalisierungsstelle sich melden und mit denen Gespräche führen und so weiter und so fort. Und dann gucken wir mal in einem halben Jahr, bleibt das eine Freiheitsstrafe, dann geht er in den Knast oder setzen wir es zur Bewährung aus, dann bleibt er auf freiem Fuß.
**Erica Zingher** (3:18)
Wenn jemand jetzt als Gefährder eingestuft wird, welche Maßnahmen werden denn da konkret ergriffen?
**Yassin Musharbash** (3:25)
Das kommt immer ein bisschen auf den konkreten Fall an. Also ein Gefährder, das bedeutet, dass die Sicherheitsbehörden überzeugt sind, diese Person, der trauen wir einen Anschlag zu. Und in dieser Kategorie war Abdul B eingestuft, dann saß er sogar noch in Untersuchungshaft. Wenn so jemand plötzlich auf freiem Fuß ist, dann guckt die Polizei sehr genau, wie bewegt er sich, wen trifft der, mit wem telefoniert der. Das ist schon eine Observation, die dann darauf folgt. Aber nicht 24 Stunden am Tag. Das kann die Polizei schlicht nicht leisten.
**Erica Zingher** (3:57)
Was würdest du sagen, wo liegen die Grenzen der Behörden? Kann man ihnen einen Vorwurf machen, dass es da eben auch ein Versagen gegeben hat?
**Yassin Musharbash** (4:05)
Also man muss sich das natürlich jetzt nochmal ganz genau angucken. Aber soweit ich das bisher rekonstruieren konnte, haben die Behörden schon regelmäßig hingeguckt und hatten zu keinem Zeitpunkt Hinweise darauf, dass er eine Tat plant. Und wenn man sich die Tat selber anguckt, hatte die ja auch kaum Planungsvorlauf. Also er musste sich nur ein Fahrzeug besorgen und ein Messer. Und das bei jemandem permanent nachzuvollziehen, was kauft er ein und leitet sich jetzt ein Auto bei irgendeinem Bekannten. Dafür müsste man in einem Staat leben, in dem permanent die Polizei so was in der Lage ist. Er ist ja nicht der einzige Gefährder in Berlin oder in Deutschland. Zur vollständigen Überwachung braucht man fast zwei Dutzend Personen.
**Erica Zingher** (4:42)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der hat die Bewährungsentscheidung des Gerichts kritisiert. Andere sagen nicht, das Strafrecht sei das Problem gewesen, sondern seine Anwendung. Was wäre denn aus deiner Sicht ein sinnvoller Umgang mit Gefährdern?
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