**Mounia Meiborg** (0:05)
Es ist Sommer, es ist heiß. Das spüren sie vielleicht gerade am eigenen Leib, vor allem wenn sie in Süddeutschland wohnen. In Frankreich und Spanien, da facht die Hitze die gigantischen Waldbrände weiter an. Wir schauen uns an, warum diese außer Kontrolle geraten sind und was genau eine Feuerwolke ist. Und damit herzlich willkommen zum Update von Was jetzt? Wir sind der Nachrichten Podcast der Zeit. Außerdem geht es um den Anschlag auf den Berliner CSD.
Innenminister Alexander Dobrindt will stärker gegen islamistische Gefährder vorgehen. Und wir sprechen über das Erdbeben in Japan. Es ist Dienstag, der 28 Juli. Mein Name ist Mounia Meiborg. Und der Redaktionsschluss war 16 Uhr.
Drei Tage nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist die Zahl der verletzten Menschen nach oben korrigiert worden. Neben der getöteten Frau seien 31 Menschen verletzt worden. Das teilte Berlins regierende Bürgermeister Kai Wegner mit.
Außerdem hat die Polizei heute ein Bekennervideo auf dem Handy des mutmaßlichen Attentäters gefunden. In dem Video ist laut RBB zu sehen, wie eine vermummte Person sich zu dem Anschlag bekennt und der Terrororganisation IS die Treue schwört. Dabei soll es sich wohl um den mutmaßlichen Täter handeln. Bekannt wurde heute auch, dass zwei Cousins von Abdul B im Nahen Osten für den sogenannten Islamischen Staat gekämpft haben sollen. Und auch die politischen Debatten gehen weiter. Die SPD fordert, die Grundrechte queerer Menschen müssten im Grundgesetz festgeschrieben werden. Und Innenminister Alexander Dobrindt hat einige Vorschläge gemacht, wie man mit islamistischen Gefährdern umgehen sollte.
Über diese sicherheitspolitischen Vorschläge spreche ich jetzt mit Christoph Heinemann. Er arbeitet im Politikressort der Zeit und hat dazu recherchiert. Hallo Christoph.
**Christoph Heinemann** (2:06)
Hallo Mounia.
**Mounia Meiborg** (2:07)
Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU, der hat ja drei Maßnahmen gefordert.
Lass uns die mal schnell der Reihe nach durchgehen. Also er fordert erstens, islamistische Gefährder müssten Fußfesseln tragen. Wie sinnvoll ist das?
**Christoph Heinemann** (2:22)
Ja, das ist eine Möglichkeit, die es schon gibt, schon seit einigen Jahren auch gibt, die auch zur Anwendung kommen kann.
Man muss da glaube ich schon genau überlegen, was bringt das im Einzelfall oder das ein bisschen durchspielen, was bedeutet das in der Praxis? Also nehmen wir mal an, Abdul B hätte eine Fußfessel getragen, dann hätte man noch besser gesehen, wo er sich aufhält und hätte auch Bereiche festlegen können, mit denen er sich dann nicht nähern darf. Das Problem ist aber gerade in einer Großstadt wie Berlin, in einer Metropole, was soll man denn alles zur Verbotszone sozusagen erklären? Allein in Berlin gibt es so viele Veranstaltungen, auch abgesehen von CSD, dass man niemals, glaube ich, dahin kommt, würde man sagen, man deckt alle Bereiche ab, wo Menschen in größerer Zahl zusammenkommen. Also da ist dann doch die Wirksamkeit, glaube ich, begrenzt. Nichtsdestotrotz kann es natürlich ein Mittel sein, um eben die Beobachtung diesdurchgehend auch zu gewährleisten.
**Mounia Meiborg** (3:14)
Ja, Dobrindt fordert zweitens, dass es einfacher sein müsse, dass Gefährder präventiv in Haft kommen. Ist das überhaupt möglich im deutschen Strafrecht?
**Christoph Heinemann** (3:25)
Ja, das ist möglich. Allerdings nicht, sozusagen, mit diesem Titel. Also zu sagen, wer Gefährder ist, der wird jetzt in Präventivhaft genommen. Das liegt schon daran, dass Gefährder gar kein juristisch definierter Begriff ist, sondern ein Begriff ist, der aus der polizeilichen Praxis herauskommt. Es gibt keinen Paragraphen in Strafgesetzbuch, der den Umgang mit Gefährdern in irgendeiner Weise definieren würde. Trotzdem hat man Möglichkeiten, über verschiedene Paragraphen, Gesetze bei einer Gefahrenlage dann einzugreifen und Menschen auch in Untersuchungshab zu nehmen, wenn man eben das Gefühl hat, nach vergangenen Straftaten zum Beispiel werden sie jetzt noch schwerere Straftaten begeben. Das ist allerdings auch nicht sehr einheitlich im Moment. Es gibt in den Ländern jeweils Polizeigesetze, die sich stark voneinander unterscheiden teilweise.
Ich glaube, das ist auch das, was Herr Dobrindt da ebenfalls fordert, zu mehr Einheitlichkeit zu kommen.
**Mounia Meiborg** (4:17)
Also mehr Einheitlichkeit zwischen den Bundesländern. Genau. Dobrindts dritter Vorschlag ist, dass Gefährdere ab 18 nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten.
Was würde das bringen?
**Christoph Heinemann** (4:31)
Das ist auch wieder eine Frage, wie man das juristisch erst mal definieren würde. Was man natürlich mit Erwachsenenstrafrecht erreichen kann, ist, dass die Bestrafung dann einfach etwas schärfer, etwas konsequenter ausfällt. Die Frage ist aber langfristig dieselbe. Was wird denn aus diesen Menschen? Wie geht man mit diesen Menschen um? Und das ist ja auch für jeden Richter, der diese Entscheidung treffen muss.
Setze ich eine Strafe zur Bewährung aus oder schicke ich jemanden ins Gefängnis, auch eine Absägung. Dringt es wirklich etwas?
Wird diese Person, wenn sie dann im Gefängnis ist, trägt das sozusagen zur Besserung bei und minimiert das langfristig das Risiko? Oder verschiebt man das Problem damit nur in die Zukunft, weil eben diese Menschen irgendwann dann doch wieder rauskommen? Und das macht es auch schwierig, mit so einer einzelnen Maßnahme dauerhaft Sicherheit zu schaffen.
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